Brandschutz-Hinweise im Gebäude – Was sie sind und warum sie wichtig sind
Viele Menschen wissen im Brandfall nicht genau, wie sie reagieren sollen. Glücklicherweise gibt es Vorschriften, die Geschäftsinhaber in gewerblich genutzten Gebäuden dazu verpflichten, an bestimmten Stellen Brandschutz-Hinweise anzubringen.
Aber was genau sind Brandschutz-Hinweise – und wie sorgt man dafür, dass man als Unternehmen die geltenden Brandschutzvorgaben erfüllt?
Was versteht man unter Brandschutz?
Ein Brandschutz-Hinweis ist eine schriftliche Information, die in Gebäuden häufig auf der Rückseite von Türen angebracht ist – auch in den einzelnen Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern.
Der Hinweis gibt klare Anweisungen, wie man sich im Falle eines Feuers verhalten soll.
Zu den typischen Inhalten gehören:
- Wie man sich im Brandfall richtig verhält
- Unterschiedliche Reaktionen je nach brennbarem oder nicht brennbarem Bereich
- Fluchtwege und Evakuierungshinweise
- Sichere Nutzung von Kerzen, Heizgeräten und Kochgeräten
- Verhalten und Kommunikation im Brandfall
- Die Bedeutung von Rauch- und Kohlenmonoxidmeldern
Welche Arten von Brandschutzordnungen gibt es?
Es gibt zwei Hauptarten von Brandschutz-Hinweisen:
für nicht brennbare (feuerfeste) und für brennbare (nicht feuerfeste) Gebäude.
Hier ein Überblick, was diese jeweils enthalten sollten:
Nicht brennbare Gebäude (feuerfest)
Dieser Hinweis bezieht sich auf feuerfeste Gebäude. Falls in einem solchen Gebäude – z. B. einem modernen Wohnhaus – ein Brand ausbricht, sollten bestimmte Verhaltensweisen beachtet werden:
Befindet sich das Feuer in der eigenen Wohnung, sollte das Gebäude sofort verlassen werden.
Ist der Brand jedoch nicht in der eigenen Wohnung, kann es unter Umständen sicherer sein, zunächst dort zu bleiben und auf Anweisungen der Feuerwehr zu warten.
Der entsprechende Hinweis gibt hierzu klare Anweisungen.
Brennbare Gebäude (nicht feuerfest)
Dieser Hinweis gilt für Gebäude, die nicht feuerfest sind.
Er enthält z. B. folgende Informationen: Die Tür zum betroffenen Raum geschlossen halten, ausschliesslich Treppen benutzen (keine Aufzüge) und andere Personen durch Klopfen an Türen auf dem Weg nach draussen warnen.
Sobald man sich an einem sicheren Ort befindet, sollte man unverzüglich die Feuerwehr (z. B. 112) verständigen.
Anbringen und Pflegen von Brandschutz-Hinweisen
Als Gebäudeeigentümer oder -verwalter sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Hinweise korrekt angebracht und regelmässig kontrolliert werden.
In vielen Fällen geschieht dies durch das Versenden des Hinweises an die Mieter, verbunden mit einer Bestätigung, dass dieser an ihrer Tür angebracht wurde.
Alternativ kann alle drei Jahre eine Kontrolle durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Hinweise korrekt angebracht sind.
Durch das ordnungsgemässe Anbringen und Pflegen der Brandschutz-Hinweise stellen Sie sicher, dass Ihre Mieter im Ernstfall gut informiert und geschützt sind – und Sie erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften.
Kontaktieren Sie ProPartner AG, um mehr über Brandschutz-Hinweise und weitere Brandschutzmassnahmen für Ihr Gebäude zu erfahren!
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